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Arbeitsschutzrechtliche Betriebsbegehungen

Das Arbeitsschutzrecht fordert regelmäßige Betriebsbegehungen. Diese müssen bei Bedarf, mindestens aber jährlich durchgeführt werden. Bei diesen Begehungen werden der ganze Betrieb oder auch Teilbereiche gemeinsam mit dem Betriebsarzt begangen, dabei auf Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben und eventuell gefährlicher Situationen, Arbeitsprozesse oder Einrichtungen überprüft. Diese Begehungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

 

Diese Begehungen sind sehr wichtig da Gefahrenstellen oder auch nur Gewohnheitsfehler von Mitarbeitern, wie z. B. verstellen von Flucht- und Rettungswegen, erkannt und vor Eintritt eines Unfalls oder Schadens abgestellt werden können.

 

Wir können sie hierbei unterstützen oder diese Leistung kompetent, rechtssicher für sie durchführen.