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Betriebsanweisungen

Der Unternehmer hat für alle Maschinen, Fahrzeuge, Fördermittel, Tätigkeiten, Bereiche oder gefährlichen Stoffe Betriebsanweisungen zu erstellen und auszuhängen sowie den Mitarbeitern zu vermitteln.

 

Diese Betriebsanweisungen müssen bei Veränderungen, vor der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien überarbeitet werden.

 

Wir können sie hierbei unterstützen oder diese Leistung kompetent, rechtssicher für sie durchführen. Auf Wunsch gerne auch speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.