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Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sind heute ein sehr wichtiger Bestandteil im Betrieb um Rechtssicherheit herzustellen.

 

Es müssen von allen Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln, Maschinen, Fahrzeugen und Tätigkeiten die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen festgelegt werden. Dies ist in Schriftform zu dokumentieren.

 

Diese Gefährdungsbeurteilungen sind Grundlage für alle Tätigkeiten und sie sind gute Vorlagen für Unterweisungen von Mitarbeitern.

 

Gerne unterstützen wir für Sie beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen über Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Maschinen, Fahrzeuge und Tätigkeiten. Bei Bedarf können wir Ihnen diese auch auf Grundlage gültigen Gesetze und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erstellen, so dass diese nur noch mit den Verantwortlichen und Beteiligten durchgesprochen werden müssen.

 

Diese Gefährdungsbeurteilungen müssen lt. Arbeitsschutzgesetz auch regelmäßig überprüft bzw. überarbeitet werden.

 

Wir können Ihnen eine kompetente und rechtssichere Beratung zusichern.