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Unterweisungen von Bedienern von Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkranen

Zum Bedienen von Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkranen ist eine Unterweisung / Ausbildung nach der DGUV Vorschrift 52 (BGV D 6)-Krane und der DGUV Regel 100-55 (BGR 500) – Betreiben von Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb, Kapitel 2.8 erforderlich.

 

Diese Vorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1), verpflichtet den Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung, speziell für die Bediener von Kranen, durchgeführt wird.

 

Diese jährliche Unterweisung von Bedienern von Kranen können wir Ihnen Kompetent und rechtssicher, auf Grundlage der aktuell gültigen Vorschriften und auf Ihren Betrieb abgestimmt anbieten.

 

Wir kommen zu ihnen in den Betrieb und unterweisen ihre Mitarbeiter / Bediener. Das spart Kosten und ist für ihre Mitarbeiter angenehm, da sie keine langen Wege auf sich nehmen müssen.

 

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach der Unterweisung eine Teilnahmebescheinigung und das Unternehmen eine Zweitfertigung.