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Unterweisungen von Bedienern von Flurförderzeugen (Staplern)

Zum Führen von Flurförderzeugen (Staplern) ist eine Ausbildung nach der DGUV Vorschrift 43 (BGV D 27)-Flurförderzeuge und der DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erforderlich.

 

Diese Vorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1), verpflichtet den Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung, speziell für die Bediener von Flurförderzeugen (Staplerfahrer), durchgeführt wird.

 

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Foto: Charlie Bär / pixelio.de

 

Diese jährliche Unterweisung von Bedienern von Flurförderzeugen (Staplern) können wir Ihnen als von der Berufsgenossenschaft ausgebildeter und zugelassener Ausbilder kompetent und rechtssicher, auf Grundlage der aktuell gültigen Vorschriften und auf Ihren Betrieb abgestimmt anbieten.

 

Wir kommen zu ihnen in den Betrieb und unterweisen ihre Mitarbeiter / Bediener. Das spart Kosten und ist für ihre Mitarbeiter angenehm, da sie keine langen Wege auf sich nehmen müssen.

 

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach der Unterweisung eine Teilnahmebescheinigung und das Unternehmen eine Zweitfertigung.