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Ausbildung

Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet den Unternehmer seine Mitarbeiter zum Bedienen von speziellen Maschinen oder Geräten auszubilden und regelmäßig zu unterweisen.

 

Der Umfang und Inhalt einer solchen Ausbildung ist in den entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften geregelt und sollte entsprechend vermittelt aber auch dokumentiert werden um Rechtssicherheit herzustellen.

 

In diesen Vorschriften ist auch geregelt wer solche Ausbildungen durchführen darf. Hierfür sind in der Regel besondere Anforderungen an die Ausbilder festgelegt.

 

Wir können die beschriebenen Ausbildungen kompetent, rechtssicher aber auch mit langjähriger Erfahrung durchführen und die erforderlichen Zertifikate ausstellen.