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Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf Baustellen (SiGeKo)

Werden auf einer privaten oder gewerblichen Baustelle mehrere Firmen oder Handwerker gleichzeitig tätig, schreibt die Baustellenverordnung zwingend die Bestellung eines Koordinators für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.

 

Bei größeren Baustellen oder Baustellen mit erhöhten Gefährdungspotential müssen die Arbeiten durch eine Vorankündigung der Gewerbeaufsicht oder dem Amt für Arbeitsschutz mitgeteilt, sowie eine Baustellenordnung und ein SiGe-Plan erstellt und bei Bedarf fortgeführt werden.

 

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung und die Sicherheit auf der Baustelle ist in letzter Instanz immer der Auftraggeber also der Bauherr.

 

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Diese Beratungen des SiGeKo sollten schon in der Planungsphase beginnen um rechtzeitig in den Ausschreibungen und vor der Vergabe der Bauleistungen Einfluss auf die Nachunternehmer nehmen zu können.

 

Während der Bauzeit muss eine kontinuierliche Kontrolle über die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften durch die beauftragten Firmen durchgeführt und dokumentiert werden, dafür trägt der Bauherr letztendlich die Verantwortung.

 

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo) und mit über 35 jähriger Erfahrung in Bauleitung und Organisation von Baustellen im Haus-, Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau können wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen und Ihnen diese Leistungen rechtssicher und kompetent als externer Berater anbieten.