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Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutz im Betrieb sollte für jeden Unternehmer bzw. Leiter eines Betriebes ein sehr wichtiges Thema sein. Nicht nur weil diese nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind Sicherheit und Gesundheitsschutz für ihre Mitarbeiter zu sichern und verbessern. Vielmehr sollte das Wohl und die Sicherheit der Mitarbeiter jedem Verantwortlichen ein hohes Gut sein. Zudem kommt es im Falle eines Brandes in der Regel zu hohen Sachschäden und mit Produktionsausfällen und somit Lieferengpässen, die den Betrieben mehr schaden als Sachschäden, die in der Regel versichert sind. Deshalb sollte der vorbeugende Brandschutz in jedem Betrieb einen hohen Stellenwert einnehmen.

 

Ein Brandschutzbeauftragter berät Sie in Fragen des Brandschutzes und unterstützt Sie bei Belangen des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherern und Planern.

 

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Foto: Jens Weber / pixelio.de

 

Er schult Ihre Mitarbeiter so dass diese im Falle eines Brandes möglichst richtig und besonnen reagieren um Personenschäden zu vermeiden und Sachschäden zu verhindern, vielleicht auch nur zu reduzieren.

 

Er führt auch regelmäßige Rundgänge im Betrieb durch und überprüft dabei die sicherheitstechnischen Einrichtungen (Feuerlöscher, Fluchtwege, Fluchttüren, usw.) so dass diese im Ernstfall durch die Mitarbeiter auch benutzt werden können bzw. funktionieren. Das erhöht die Sicherheit.

 

Er berät Sie auch bei Fragen von geeigneten Löschmitteln, wie viele und welche Löschmittel gebraucht werden und wo diese am besten vorgehalten werden sollen.

 

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Sollten sie nicht bereits von der Behörde oder der Versicherung verlangt werden sind sie besonders in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht notwendig (ASR 2.2, Abschnitt 3 – Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung).

 

Ob ein Brandschutzbeauftragter für einen Betrieb erforderlich ist hat der Unternehmer durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Auch hierbei können wir sie unterstützen.

 

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Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de

 

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten nach der DGUV Information 205-003 – Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

 

Allgemeine Beratung der Geschäftsleitung / des Betriebsleiters in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungswegepläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall. Z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gem. ASR A 2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtung zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Aufsichtsbehörden, usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenpotential (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
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